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RG, 03.02.1910 - Rep. VI. 28/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Der Gewerbebetrieb als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. 2. Zum Begriffe des Handelns wider die guten Sitten nach § 826 BGB.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewerbebetrieb als "sonstiges Recht"; Zu § 826 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 73, 107
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg, 04.02.2019 - 18b C 329/18
Kein Schadensersatzanspruch eines Gewerbetreibenden gegen Fahrzeughalter wegen …
Dies setzt eine Verletzung voraus, die sich "unmittelbar gegen den Bestand des Gewerbebetriebes richtet, sei es, dass dieser tatsächlich gehindert oder dass seine rechtliche Zulässigkeit verneint und seine Schließung oder Einschränkung verlangt wird" (RGZ 73, 107 (112)).